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   BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23   

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https://dejure.org/2023,44414
BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23 (https://dejure.org/2023,44414)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2023 - 203 StRR 381/23 (https://dejure.org/2023,44414)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2023 - 203 StRR 381/23 (https://dejure.org/2023,44414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Belehrungsfehler, Verfahrensrüge, Anforderungen an die Begründung

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 315c, § 316; StGB § 142
    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Blutalkoholkonzentration, Revisionsbegründung, Fahruntüchtigkeit, Verfahrensrügen, Nachprüfung durch das Revisionsgericht, Fremdschaden, Beweiswürdigung, Bedeutender ...

  • IWW

    §§ 315c, 316 StGB, § 142 StGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB: Die Urteilsgründe reichen nicht - Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Belehrungsfehler in der Revision - Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BayObLG, 13.09.2021 - 202 StRR 105/21

    Anforderungen an Rüge eines strafprozessualen Verwertungsverbots wegen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Der Revisionsführer muss daher die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BVerfG a.a.O. 208 m. N. zur st. Rspr. des BGH; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 -, juris Rn. 7).

    Zu der Beanstandung, eine ohne Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO gemachte Aussage sei verwertet worden, gehört die Mitteilung der Umstände, aus denen die Belehrungspflicht folgte, demgemäß also auch, dass gegen den Angeklagten im Zeitpunkt des Erscheinens der Polizeibeamten überhaupt ein Anfangsverdacht bestanden hatte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 -, juris Rn. 9).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass erste informatorische Befragungen am Tatort anwesender oder sonst mit einer Straftat irgendwie im Zusammenhang stehender Personen, die alleine der Klärung dienen, ob ein Straftatenverdacht überhaupt begründet ist und wer als Auskunftsperson in Betracht kommt, nach der gefestigten Rechtsprechung noch keine Vernehmungen im Sinne von §§ 163a, 136 StPO darstellen und daher nicht die Pflicht zur Belehrung auslösen (st. Rspr., vgl. Weingarten in KK-StPO, a.a.O. § 163a Rn. 2 m.w.N.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich der Vorsatz des Täters nach § 142 StGB darauf beziehen muss, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass der Schaden nicht ganz unerheblich war (st. Rspr., vgl. Fischer a.a.O., § 142 Rn. 38 m.w.N.; Herb in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...142 Rn. 168; KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).

    Eine geringfügige oder zusätzliche Beschädigung einer bereits beschädigten Leitplanke könnte einen Bagatellschaden darstellen, der als belangloser Schaden den Tatbestand ausschließen würde (vgl. Fischer a.a.O. § 142 Rn. 11; zur Beschädigung einer Leitplanke vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).

  • KG, 21.12.2011 - 1 Ss 389/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich der Vorsatz des Täters nach § 142 StGB darauf beziehen muss, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass der Schaden nicht ganz unerheblich war (st. Rspr., vgl. Fischer a.a.O., § 142 Rn. 38 m.w.N.; Herb in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...142 Rn. 168; KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).

    Entscheidend ist somit, welche Vorstellung der Täter von dem Umfang des entstandenen Schadens hatte, als er die Unfallstelle verließ (KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Ein Zweck des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ist, das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, allein anhand der Revisionsbegründung über die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge zu befinden (BVerfGE 112, 185, 212).

    Nachteiliges darf der Beschwerdeführer nicht übergehen, er muss auch die Fakten vortragen, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen können, der seiner Rüge den Boden entzieht (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, BVerfGE 112, 185-216, juris Rn. 94; BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 182/98 -, juris Rn. 16, 17 zu einer partiellen Wiedergabe eines Gutachtens; Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 344 Rn. 38 m.w.N.).

  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich der Vorsatz des Täters nach § 142 StGB darauf beziehen muss, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass der Schaden nicht ganz unerheblich war (st. Rspr., vgl. Fischer a.a.O., § 142 Rn. 38 m.w.N.; Herb in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...142 Rn. 168; KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Der neue Tatrichter wird in einem ersten Schritt den Verkehrswert des betroffenen Leitplankenabschnitts feststellen und, sofern dieser über dem Grenzwert der Rechtsprechung liegt, in einem zweiten Schritt die Höhe des drohenden Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung bestimmen müssen (BGH, Beschluss vom 10. April 2019 - 4 StR 86/19-, juris; m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2016 - 1 RVs 93/16

    Beruhen der konkreten Gefährdung auf der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bei

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Die Höhe der Blutalkoholkonzentration, gemessen 68 Minuten nach der Tat, legt hier eine Prüfung nahe (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2016- III-1 RVs 93/16 -, juris Rn. 18; Fischer a.a.O. § 20 Rn. 13 und 21).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 5 Ss 99/98
    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Nimmt der Täter irrig an, es sei kein Schaden entstanden, es handle sich nur um belanglose Kratzer, handelt er nicht vorsätzlich (Fischer a.a.O. Rn. 39; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1998 - 5 Ss 99/98 - 24/98 I -, juris).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Ein auf die Sachrüge zu beachtender Rechtsfehler liegt vor, wenn eine an sich mögliche Schlussfolgerung nicht ausreichend mit Tatsachen abgesichert ist und daher letztlich über eine bloße Vermutung nicht hinauskommt (BGH, Beschluss vom 8. Mai 1990 - 3 StR 448/89 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 4. August 1993 - 5 StRR 81/93 -, juris Rn. 5; Gericke in KK-StPO, a.a.O. § 337 Rn. 29).
  • KG, 12.02.2021 - 3 Ss 5/21

    Zäsur in Trunkenheitsfahrt auch bei ersichtlich alkoholbedingtem Fahrfehler ohne

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23
    Hat der Täter den Unfall bemerkt und fährt weiter, wird dies regelmäßig aufgrund eines neuen Tatentschlusses des sich seiner Fahruntüchtigkeit nunmehr bewusstgewordenen Fahrers geschehen (KG Berlin, Beschluss vom 12. Februar 2021 - (3) 121 Ss 1/21 (5/21) -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.1991 - 1 Ss 50/91

    Blutalkoholkonzentration; BAK; Angeklagter; Ausfallerscheinungen;

  • BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 81/93
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib,

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 186/17

    Erste Vernehmung (Behandlung eines Zeugen als Beschuldigten;

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 488/12

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen und die Beweiswürdigung (bloßer

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 51/22

    Begriff der Sachen von bedeutendem Wert im Sinne von § 315c Abs. 1 StGB

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